Förderprogramme

Förderung der Bundesregierung und der Bundesländer 

Die Bundesregierung und die Bundesländer stellen beträchtliche Finanzmittel für Programme zur Förderung von Projekten vorzugsweise für die mittelständische Industrie bereit. Für jedes dieser Förderprogramme gibt es Richtlinien, in denen genau geregelt ist, was gefördert wird und wie Förderanträge zu stellen sind.

Förderprogramme

Die Erfahrung lehrt, dass es insbesondere für Unternehmen außerordentlich schwierig ist, angesichts der Vielzahl von Förderprogrammen genau das Programm herauszufiltern, das genau auf das eigene geplante Projekt passt und dessen Umsetzung ohne Unterstützung durch Fördergelder vielleicht nicht möglich wäre. 

Unser Ansatz

Genau hier setzen wir an. Wir analysieren detailliert Ihre Projektidee und suchen dann für Sie das optimale darauf angepasste Förderprogramm heraus. Wenn alles passt, begleiten wir Sie bei der Antragstellung, formulieren die Antragstexte und erstellen für Sie die Arbeitspläne und die weiteren spezifischen Unterlagen, je nach der entsprechenden Förderrichtlinie.

Zuschussförderung

Dabei ist zu bedenken, dass Förderungen Zuschüsse sind und keine Darlehen, sie sollen zur Sicherung der Ertragskraft und der Zukunftsfähigkeit der Unternehmen beitragen und die Schaffung neuer bzw. die Sicherung bestehender Arbeitsplätze erleichtern.

Profitieren auch Sie von unserem großen Erfahrungsschatz, den wir in Hunderten von erfolgreichen Projekten, für die Fördermittel akquiriert werden konnten. 

Förderprogramme erschließen durch Förderberatung

Arten von Förderung

Beispiel: Das Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand ZIM

Ein besonders attraktives Programm ist das Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM), für das Anfang 2025 eine neue Richtlinie mit nochmals deutlich verbesserten Förderkonditionen veröffentlicht wurde, wie die folgenden Eckdaten zeigen:

Eckdaten

  • Einzelprojekte: Erhöhung von 550.000 Euro auf 690.000 Euro
     
  • Kooperationsprojekte: Erhöhung von 450.000 Euro auf 560.000 Euro pro Unternehmen und von 220.000 Euro auf 280.000 Euro für kooperierende Forschungseinrichtungen. Die maximal mögliche Fördersumme für das Gesamtprojekt steigt von 2.300.000 Euro auf 3.000.000 Euro
     
  • nationale ZIM-Innovationsnetzwerke: die maximale Fördersumme steigt von 420.000 Euro auf 490.000 Euro
     
  • internationale Innovationsnetzwerke: die maximale Fördersumme steigt von 520.000 Euro auf 600.000 Euro

Interesse?

Kontaktieren Sie uns, wenn Sie Näheres erfahren wollen. Nutzen Sie 
unsere völlig unverbindlichen Beratungsleistungen.

Antragsberechtigt sind Sie, wenn Sie

  • ein kleines oder mittelständisches Unternehmen (KMU) entsprechnd der KMU-Definition (Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern, einem Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. €, oder einer Bilanzsumme von maximal 43 Mio.) sind .
     
  • wenn Sie ein innovatives Produkt oder eine innovative Dienstleistung entwickeln wollen und wenn
     
  • die Entwicklung mit gewissen Risiken verbunden sind. 

©Dieter Told  2026  Alle Rechte vorbehalten.

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